Wählerevidenz

Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen müssen – im Gegensatz zu Österreichern und Österreicherinnen mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-) Wählerevidenz aufgenommen zu werden.

Sie sind wahlberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl), Volksabstimmungen und Europawahlen.

Hinweis: Bei den Europawahlen haben Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Abgeordneten entscheiden, müssen Sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

Der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz ist jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist informiert die jeweils zuständige Gemeinde die Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen über die bevorstehende Streichung und erinnert an eine Verlängerungsmöglichkeit (für weitere zehn Jahre).

Achtung: Neben der Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz ist auch die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Stimmabgabe im Ausland erforderlich.

Zuständig