Allgemeine Information

Schulen in der Gemeinde Grünburg

NEUE MITTELSCHULE GRÜNBURGDirektor Michael Schaupp, MA
VOLKSSCHULE OBERGRÜNBURGDirektor Gunther Lehner
VOLKSSCHULE LEONSTEINDirektor Gunther Lehner
LANDESMUSIKSCHULE LEONSTEINDirektorin Mag. Monika Lichtenwöhrer


ALLGEMEINE SCHULPFLICHT

Die allgemeine Schulpflicht in Österreich dauert neun Jahre. Die öffentlichen Schulen Österreichs sind allgemein ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechts, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses zugänglich. Sie sind, mit Ausnahme der Beiträge für ganztägige Schulformen - unentgeltlich.


AUFNAHME SCHULPFLICHTIGER KINDER

Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahr folgenden 1. September. Daraus ergibt sich, dass Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Jänner und dem 31. August vollenden, am 1. September desselben Kalenderjahres schulpflichtig werden. Ergeben sich anlässlich der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind die Schulreife nicht besitzt oder verlangen die Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der Schulreife, so hat die Schulleitung zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife aufweist. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, hat in die Vorschule zu erfolgen. Dieses Jahr wird auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet.


VORZEITIGE AUFNAHME

Für schulreife Kinder, die das 6. Lebensjahr erst zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember vollenden, besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufnahme in die erste Schulstufe, sofern die Erziehungsberechtigten darum ansuchen. Ein solches Ansuchen ist der Direktion der Volksschule innerhalb der Einschreibefrist schriftlich vorzulegen.