Straßenpolizei

Bei vorraussichtlichen Verkehrsbeeinträchtigungen auf Gemeindestraßen und Ortschaftswegen ist beim Gemeindeamt ein schriftliches Ansuchen zu stellen.
Eine Bewilligung erfolgt mittels straßenpolizeilichem Bescheid, der dem Gemeindebürger und der Polizei zur Kenntnis gebracht wird.

Zuständig