Pensionsanträge können beim Gemeindeamt Grünburg gestellt werden. für Pensionsanträge vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem zuständigem Sachbearbeiter.
Zur Bearbeitung benötigen wir auf alle Fälle als Nachweis zu den Personaldaten des Versicherten:
- GeburtsurkundeHeiratsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis
zusätzlich bei Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension an eine versicherte Frau nach dem Tode des (geschiedenen) Ehegatten, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens 4 lebende Kinder geboren hat:
- Sterbeurkunde des Gatten
- Originalheiratsurkunde
Bei geschiedener Ehe:
- Scheidungsurteil
- Nachweiß über die Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten
Personaldaten und Einkommen des Ehepartners:
Die Bekanntgabe des Einkommens des Ehepartners ist zur Prüfung eines allfälligen Anspruches auf Ausgleichzulage erforderlich.
Weiters kann es in einzelnen Fällen nötig sein noch weitere Nachweise beizubringen. Dies erfahren sie bei der Bearbeitung ihres Antrages.