Oö Kinderbetreuungsbonus

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen.

Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.

 

Abwicklung

Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

 

 

Zuständig