Mutter-Kind-Pass-Bonus

Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt 375 Euro insgesamt, der in drei Teilbeträgen zu je 125 Euro ausbezahlt wird. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. (24.-36. Lebensmonat), des 6. (72.-84. Lebensmonat) bzw. des 9. Lebensjahres (108.-120. Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.

Das Originalantragsformular ist bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bzw. ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt erhältlich und muss leserlich und vollständig ausgefüllt sein.

Die Wohnsitzgemeinde (außer Linz) muss auf dem Antragsformular den Hauptwohnsitz bestätigen.

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesundheit, Kennwort: Mutter-Kind-Zuschuss, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten.

Zuständig