Meldeangelegenheiten

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.

Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung „Meldezettel“ bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Name, Geburtsdatum usw.) werden dann im Meldeamt in das Zentrale Melderegister (ZMR) eingegeben. 

Die ordnungsmäßige Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt – der sogenannten „Bestätigung der Meldung“.

Zuständig