Kommunalsteuer

Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. 3 % der Bemessungsgrundlage muss der Arbeitgeber an die Gemeinde zahlen. Die Kommunalsteuer ist immer am 15. des darauffolgenden Monats fällig.

Zuständig