Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft (zB.: aus der römisch-katholischen, evangelisch AB usw.) ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich zu melden. Der Austritt erfolgt mit dem Tag der Abgabe der Meldung.

Beilagen: Meldebestätigung und Taufschein in Kopie.

Zuständig