Kanalbenützungsgebühr

Kanalbenützungsgebühr

Zur Deckung der Kosten für den Betrieb und die bauliche Erhaltung der öffentlichen gemeindeeigenen Abwasserbeseitigungsanlage, sowie für die Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Baukapitals, wird von allen Eigentümern, der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke, eine laufende Kanalbenützungsgebühr eingehoben.
 
Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Abwasseranfall unabhängigen Kosten wird eine jährliche Kanalgrundgebühr in der Höhe von € 80,-- inkl. USt je Hausanschluss festgesetzt.
Dies findet auch auf bereits angeschlossene, unbebaute Grundstücke Anwendung.

Zusätzlich wird eine verbrauchsabhängige Gebühr eingehoben. Die auf die einzelnen gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer entfallende Kanalbenützungsgebühr beträgt bei Abrechnung nach verbrauchtem Wasser aufgrund des Wasserzählers, je Kubikmeter verbrauchten Wassers € 4,52 inkl. 10% USt.

Bei unrichtiger Anzeige des Wasserzählers oder dessen Ausfall ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesondere auf den Wasserverbrauch der vorangegangenen Kalenderjahre und auf sonstige geänderte Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

Bei Fehlen eines Wasserzählers muss die verbrauchsabhängige Gebühr (Kanalbenützungs-gebühr), auf Grund der Belastungseinheit der Bewohner eines Hauses, vorgeschrieben werden.
 Die Belastungseinheit (BE) ist eine Einheit, deren Wasseranfall dem eines ständigen Einwohners entspricht, wobei allgemein 150 Liter Wasserverbrauch im Jahresdurchschnitt je Einheit und Tag angenommen werden.


Entstehen des Abgabenanspruches einer Kanalbenützungsgebühr

Die Kanalbenützungsgebühr ist ab dem Zeitpunkt zu entrichten, ab welchem der Hauskanal an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wird. 

Die Kanalbenützungsgebühr ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig.


Zusammenfassend:

Die Kanalbenützungsgebühr wird vierteljährlich vorgeschrieben und besteht aus:

  • Kanalgrundgebühr:                € 20,-- vierteljährlich pro Hausnummer, inkl. 10%
  • Kanalbenützungsgebühr:      € 4,52 pro m³ Wasserverbrauch inkl. 10% bzw. Pauschalbetrag





Zuständig