Hundeanmeldung und -abmeldung

Hundehalterinnen und Hundehalter, die nach dem 01.09.2021 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung (z.B.: Begleithundeprüfung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundenachweis (Sachkundekurse können im Internet unter www.alleswow.at abgerufen werden). 

Der allgemeine Sachkundekurs wurde von 3 auf 6 Stunden erhöht - Termine sind auf 2 Einheiten zu je 3 Std. aufgeteilt.

Der erweiterte Sachkundekurs wurde von 5 auf 10 Stunden erhöht, ebenso ist die Teilnahme zum Kurs mit dem Hund verpflichtet.


Neu ist auch, dass der Hundehalter den Hund bei der Heimtierdatenbank registrieren muss und die Bestätigung der Gemeinde bei Anmeldung des Hundes vorlegen muss.


Das Gesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- vor (Polizze bitte beim Gemeindeamt abgeben).

Die An- und Abmeldung eines Hundes muss schriftlich erfolgen.


1. Versicherungspflicht:

Das Gesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 725.000,- vor.

Weitere Nachweise sind für bestehende Haltungen nicht erforderlich.

Wir ersuchen Sie jedoch, uns folgende Informationen zum von Ihnen gehaltenen Hund (die nach den bisher geltenden Bestimmungen nicht erfasst werden mussten bzw. nicht erfasst worden sind) so bald als möglich formlos zu übermitteln*: Rasse, Alter, Farbe, Geschlecht, Chip-Nr. sowie allfälliger Vorhalter und Vorvorhalter. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

*Soweit diese Daten in Ihrer Gemeinde (teilweise) schon bisher erfasst worden sind, bitte anpassen bzw. streichen!


2. Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten:

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet (also im geschlossen bebauten Gebiet, jedenfalls im Bereich zwischen den Schildern „Ortsanfang“ und „Ortsende“) muss Ihr Hund entweder an der Leine oder mit Maulkorb unterwegs sein. Zum Ortsgebiet zählen auch Park- und Sportanlagen. Weiters sind die Exkremente Ihres Hundes im gesamten Ortsbereich (auch in Wiesen) zu entfernen.


Bei Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen und bei größeren Menschenansammlungen wie etwa im Gasthaus, bei Konzerten etc.) muss Ihr Hund Maulkorb und Leine tragen.


Verschärfungen oder Lockerungen dieser grundsätzlichen Verpflichtungen können mit Verordnung der Gemeinde vorgesehen werden. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Kundmachungen.

Zuständig