Gewerbeangelegenheiten (baurechtlich)

Nähere Informationen erhalten Sie in erster Linie direkt beim Gewerbesprechtag der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf. 

Aus verfahrensökonomischen Gründen wird das entsprechende Bauverfahren gemeinsam mit dem Gewerbeverfahren abgehalten. Ihre Unterlagen müssen Sie aber bei der BH Kirchdorf und dem Gemeindeamt einreichen. Bei einem gemeinsam abgehaltenem Verfahren erfolgt die Vorprüfung durch den technischen Sachverständigen der Gewerbebehörde (BH Kirchdorf). 


Zuständig