Geburt eines Kindes - Anzeige einer Geburt

Die Geburtsurkunde sollte so schnell wie möglich beantragt werden, spätestens innerhalb eines Monats nach der Geburt. (Achtung: Die Geburtsurkunde ist zur Wohnsitzanmeldung des Neugeborenen notwendig, die drei Tage nach Einzug in die Wohnung gemacht werden muss)

Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt jener Gemeinde aus, in der das Kind geboren wurde. Wenn nicht zu Hause entbunden wird, richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach dem Ort des Spitals, in dem das Kind geboren ist. Die Anmeldung zur Geburt kann erst dann vorgenommen werden, wenn das Spital bzw. die Hebamme (bei einer Heimgeburt) die entsprechende Mitteilung ("Anzeige zur Geburt") an das Standesamt geschickt hat.

Gebühren: Euro 8,60 in bar pro Geburtsurkunde Bei notwendiger Vorlage von ausländischen Dokumenten kann die zu entrichtende Gebühr nur auf Anfrage bekannt gegeben werden.

Mitzubringende Dokumente:

Kind ehelich:

  • schriftliche Vornamensbestimmung
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  • Meldebestätigung der Mutter
  • Meldebestätigung des Vaters
  • Nachweis akademischer Grade

ausländische Staatsbürger:

  • Reisepässe oder Staatsangehörigkeitsausweise der Eltern
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung

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Mutter ledig - Kind unehelich:

  • schriftliche Vornamensbestimmung
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Meldebestätigung der Mutter
  • Nachweis akademischer Grade


ausländische Staatsbürger:

  • Reisepaß oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung

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Mutter geschieden - Kind unehelich:

  • schriftliche Vornamensbestimmung
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe
  • Scheidungsurteil bzw. -beschluß mit Bestätigung der Rechtskraft
  • Meldebestätigung der Mutter
  • Meldebestätigung des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  • Nachweis akademischer Grade


ausländische Staatsbürger:

  • Reisepaß oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter und des Vaters
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung

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Mutter verwitwet - Kind unehelich:

  • schriftliche Vornamensbestimmung
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Meldebestätigung der Mutter
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Nachweis akademischer Grade


ausländische Staatsbürger:

  • Reisepaß oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung

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Hinweis:Allerdings gilt ein Kind innerhalb 300 Tage nach Auflösung der Ehe noch als ehelich.