Familienbeihilfeansuchen

Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind mit Ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.

Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes.


Antrag zur Familienbeihilfe der über das Finanzamt gestellt wird - finden Sie hier:

Antrag zur Familienbeihilfe


Nähere Infos unter:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2/Seite.080714.html

Zuständig