Ehefähigkeitszeugnis

Zur Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen ist das Standesamt des letzten ordentlichen Wohnsitzes in Österreich zuständig. Anträge für das Ehefähigkeitszeugnis liegen bei den Standesämtern auf. Der Antrag ist auszufüllen und von beiden Verlobten zu unterschreiben.


Für Deutschland und Schweiz sind Ehefähigkeitszeugnisse, sofern sie von Behörden beantragt werden, gebührenfrei.

Vorzulegende Dokumente: siehe Eheschließung.

Zuständig