Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt. Seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtssprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.
Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind alle 2 Jahre österreichische Staatsbürger zu berufen, die zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen (2-jährige Periode) das 25. nicht aber das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen zum Geschworenen- und Schöffenamt erhalten Sie unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/6/Seite.2460906.html