Strafregisterbescheinigung


Allgemeine Informationen

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Verfahrensablauf

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat persönlich vor der Behörde zu erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten


16,40 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro Zeugnisgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung) wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber , Behörde, Firma) dienen soll.


Zuständig