Eine Unfallsanzeige gemäß § 363 ASVG ist dann zu erstatten, wenn eine Person durch einen Arbeitsunfall mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist oder sich eine tödliche Verletzung zugezogen hat.
Die Anzeige kann direkt online durchgeführt werden: Sozialversicherungsanstalt
Oder vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem zuständigen Sachbearbeiter.