Zuständigkeit
Wasserrechtsbehörden sind:
- die Bezirksverwaltungsbehörde
- der Landeshauptmann
- Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- in den einzelnen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist die Zuständigkeit des
Bürgermeisters festgelegt
Sofern im Bundesgesetz keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind, ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Die Gemeindevertretung ist bei wasserrechtlichen Verhandlungen als Unterstützung der Wasserrechtsbehörde anwesend.