Vor der Aufstellung von Verkehrsverboten oder -geboten, die durch Verkehrszeichen (wie z.B. Halteverboten, Kurzparkzonen, Fahrverboten, Einbahnstraßen, Radfahranlagen) ersichtlich gemacht werden, ist ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Anträge werden im Straßenausschuss vorbehandelt und durch Verordnung vom Gemeinderat beschlossen.