Verkehrsrecht

  • Verkehrsberuhigungen (z.B.: Ansuchen um Wohnstrasse)
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Einbahnregelungen

Ansuchen können beim Gemeindeamt Grünburg formlos gestellt werden und bedürfen zu ihrer Bewilligung der Zustimmung des Bürgermeisters oder des Gemeinderates sowie des Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems.

 

Zuständig