Strafregisterbescheinigung


Allgemeine Informationen

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Abgesehen von bestimmten staatlichen Behörden kann jeder nur über sich selbst eine Strafregisterbescheinigung beantragen. Privatpersonen können fremde Strafregisterbescheinigungen nicht einsehen.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Verfahrensablauf

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat persönlich vor der Behörde zu erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Antrag auf Ausstellung oder Aufnahme einer Niederschrift über den Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer besonderen Strafregisterbescheinigung (Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung sowie terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen)

  • 29 Euro

Zuständig