Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweise:
Ein eheliches Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt, auch wenn nur ein Elternteil österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger ist. Ein uneheliches Kind erwirbt sie, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
Dies gilt nur für Kinder, die ab 1.Jänner 1983 geboren sind. Wenn eine andere Person den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen möchte, wird eine von den Eltern erteilte Vollmacht benötigt.
Zuständigkeit: alle Gemeindeämter in ganz Österreich
Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes (Antragstellers)
eheliches Kind - Ehe aufrecht: zusätzlich
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils (vor 1983 geboren: StbN des Vaters)
eheliches Kind - Ehe nicht mehr aufrecht: zusätzlich
- Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils (Inhaber/in des Sorgerechtes)
- Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
- ev. Sterbeurkunde
uneheliches Kind:
- zusätzlich den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Gebühren: Euro 44,60 in bar.