Eine Umschulung ist dann notwendig, wenn ein schulpflichtiges Kind eine sprengelfremde Schule besuchen möchte (Sprengelfremder Schulbesuch, § 47 OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 idgF.).
Umschulungen innerhalb des Gemeindegebietes Grünburg:
Beim Gemeindeamt Grünburg, ist ein Ansuchen um Umschulung zu stellen. Mit diesem Ansuchen sind auch die Stellungnahmen der beiden betroffenen Schulen (sprengelzuständige und sprengelfremde Schule) abzugeben.
Umschulung von der sprengelzuständigen Hauptwohnsitzgemeinde
in eine andere Gemeinde in OÖ.
Das Ansuchen um Umschulung ist beim gesetzlichen Schulerhalter der sprengelfremden Schule, mit den Stellungnahmen der beiden betroffenen Schulen zu stellen.
FAKTENBLATT_Sprengelfremder Schulbesuch.pdf
Vorlage_Datenerhebung_Gemeinden.docx
ANTRAGSFORMULAR[1].PDF