Zweck des Pflegegeldes ist es, den Pflegebedürftigen die Finanzierung von Betreuung und Hilfe teilweise abzugelten bzw. den Betroffenen zu ermöglichen, selbst die Form von Pflege - Ihren Bedürfnissen entsprechend - zu bestimmen. Das Pflegegeld stellt kein Einkommen dar, sondern ist für die erforderliche Betreuung zu verwenden. Man unterscheidet zwischen Bundes- und Landespflegegeld.
Bundespflegegeld:
Bezieher einer Pension oder Rente stellen den Pflegegeldantrag an den zuständigen Versicherungsträger. Antragsformulare liegen für Sie am Gemeindeamt auf und können auf Wunsch auch dort weitergeleitet werden. Vertragsärzte der Sozialversicherungsanstalten führen sodann nach Terminvereinbarung eine Untersuchung durch und erstellen ein Gutachten über den monatlichen Pflegebedarf. Innerhalb eines halben Jahres ab Antragsdatum hat der Versicherungsträger anhand des ärztlichen Gutachtens über Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu entscheiden.
Landespflegegeld:
Die Anträge für mitversicherte Angehörige, Berufstätige oder Sozialhilfeempfänger, die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben, müssen beim Gemeindeamt Grünburg eingebracht werden.
Mitzubringen sind: