Neues Oö. Hundehaltegesetz 2024

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Ab 01. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft!

Über zwölf Wochen alte Hunde müssen binnen fünf Werktagen am Gemeindeamt gemeldet werden.


Erforderliche Unterlagen:

Daten des Hundes

Sachkundenachweis

Haftpflichtversicherung 

Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank

Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht sollte der Hund bereits 12. Monate alt sein


Zum sechsstündigen Sachkundenachweis müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) in Zukunft eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Bei der Prüfung müssen sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen.

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich. Diese darf nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholt worden sein und darf nicht älter als drei Monate sein.


Auf der Homepage des Landes Oberösterreich werden die Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich veröffentlicht. Weiters werden dort Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen werden und andererseits als verhaltensmedizinischer Evaluierer zur Verfügung stehen werden.


Weitere Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Website www.sichermithund.at.

Oö._Hundehaltegesetz_2024.pdf herunterladen (0.3 MB)