Hundeanmeldung und -abmeldung

Ab 01. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft!

Über zwölf Wochen alte Hunde müssen binnen fünf Werktagen am Gemeindeamt gemeldet werden

Erforderliche Unterlagen:

Daten des Hundes

Sachkundenachweis

Haftpflichtversicherung 

Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank

Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht sollte der Hund bereits 12. Monate alt sein


Zum sechsstündigen Sachkundenachweis müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) in Zukunft eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Bei der Prüfung müssen sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen.

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich. Diese darf nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholt worden sein und darf nicht älter als drei Monate sein.

Auf der Homepage des Landes Oberösterreich werden die Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich veröffentlicht. Weiters werden dort Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen werden und andererseits als verhaltensmedizinischer Evaluierer zur Verfügung stehen werden.


Weitere Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Website www.sichermithund.at.


Das Gesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- vor (Polizze bitte beim Gemeindeamt abgeben).

Die An- und Abmeldung eines Hundes muss schriftlich erfolgen.


1. Versicherungspflicht:

Das Gesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 725.000,- vor.

Weitere Nachweise sind für bestehende Haltungen nicht erforderlich.

Wir ersuchen Sie jedoch, uns folgende Informationen zum von Ihnen gehaltenen Hund (die nach den bisher geltenden Bestimmungen nicht erfasst werden mussten bzw. nicht erfasst worden sind) so bald als möglich formlos zu übermitteln*: Rasse, Alter, Farbe, Geschlecht, Chip-Nr. sowie allfälliger Vorhalter und Vorvorhalter. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

*Soweit diese Daten in Ihrer Gemeinde (teilweise) schon bisher erfasst worden sind, bitte anpassen bzw. streichen!


2. Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten:

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet ist Leinen oder Maulkorbpflicht. Hunde spezieller Rassen § 6 Oö. HHG 2024müssen an öffentlichen Orten an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen müssen alle Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

Die Leine darf max. 1,5 Meter lang sein. 

Eine Person darf nicht mehr als zwei große Hunde gleichzeitig führen.


Zuständig