Die Krankenkassen verlangen zum Zweck der Mitversicherung von Angehörigen eine Bestätigung über den gemeinsamen Haushalt. Diese Bestätigung wird auf einem eigenen Formular ausgestellt, das von der jeweiligen Krankenkasse ausgegeben wird.
Bei der Mitversicherung von Lebensgefährten ist darauf zu achten, dass die Dauer des gemeinsamen Haushalts mindestens 10 Monate beträgt. Die Bestätigung wird aus der Einwohnerevidenz des Gemeindeamtes erteilt.