Fund
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.
Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.
Die Fundbehörde:
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
Ausnahmen:
- Bei Fund von Schusswaffen und verbotenen Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind (z.B. Pistole oder Revolver):
- Die Sicherheitsbehörde oder eine Dienststelle der Polizei.
- Bei Fund von Kriegsmaterial (z.B. Maschinengewehr oder Handgranate):
- Unverzügliche Verständigung einer Dienststelle der Polizei oder des Militärs – Kriegsmaterial nicht an sich nehmen.
Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.
Grundsätzlich sind Verlustanzeigen im Fundamt der Gemeinde zu erstatten, wenn es sich um verlorene oder vergessene Gegenstände handelt (z.B. Schlüssel, Handy, Geldbörse, Typenschein).
Bei der Polizei können Verlustanzeigen für folgende Gegenstände gemacht werden:
- Führerschein
- Kennzeichentafeln
- Schieß- und Sprengmittel