Anzeige eines Sterbefalles

Zuständigkeit: Für alle im Gemeindegebiet von Grünburg verstorbenen Personen! Die Anzeigepflicht besteht ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen der Reihe nach: dem Leiter der Krankenanstalt, dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen, dem letzten Unterkunftgeber, dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat, sonstigen Behörden die Ermittlungen über den Tod durchgeführt haben (z.B. Polizei, Bestattungsunternehmen etc.)

Hinweis: Die Beurkundung des Sterbefalles kann erst dann vorgenommen werden, wenn das Krankenhaus oder ein Arzt den Totenbeschauschein ausgefüllt hat und dieser mit den erforderlichen Unterlagen an das Standesamt übermittelt wurde.

Tip: Die erforderlichen Unterlagen können auch bei Ihrem Bestattungsunternehmen abgegeben werden.

Notwendige Dokumente zur Beurkundung eines Sterbefalles:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung; ggf. den Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (ev. Heimatrechtsbescheinigung, Verleihungsbescheid)
  • Meldebestätigung
  • die Todesbestättigung
  • Nachweis akademischer Grad
  • ev. Abschnitt der Pensionsversicherungsanstalt
  • bei Fremden zusätzlich:
    • Reisepass
    • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit notariell beglaubigter Übersetzung


Eine Sterbeurkunde und eine Heiratsurkunde nach dem Tode ist für die Beantragung Witwen/r-Pension gebührenfrei!

Zuständig