Adressänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.

Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.

TIPP
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.
Stand: 01.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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